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Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner.  Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn und soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.  


§ 2 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte, findet deutsches Recht einschließlich deutschen internationalen Privatrechts und der in Deutschland geltenden Handelsbräuche und technischen Gepflogenheiten Anwendung. Das UN Kaufrechts (CISG) sowie etwaige sonstige, auch künftige zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Hamburg. Nach unserer Wahl ist stattdessen bei Streitigkeiten mit ausländischen Vertragspartnern über Bedingungen und Ausführungen des abgeschlossenen Vertrages das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer des Landes des Vertragspartners zuständig. Es entscheiden dann nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer ein oder mehrere gemäß dieser Ordnung genannte Schiedsrichter, jedoch nur nach billigem Ermessen, wenn die Parteien dies vereinbaren. Sollte im Lande des Vertragspartners ein solches Schiedsgericht nicht bestehen oder das Recht dieses Staates die Vereinbarung eines Schiedsgerichts oder die Vereinbarung der deutschen Gerichtsbarkeit nicht zulassen, so wird als Gerichtsstand die Hauptstadt des Landes des Vertragspartners vereinbart. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, falls er in einem gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren ganz oder teilweise unterliegen sollte, die uns entstandenen Prozesskosten ganz oder zu diesem Artikel auch dann zu tragen, wenn das Recht seines Landes eine Verpflichtung zum Ersatz von Prozesskosten nicht vorsieht.  


§ 3 Vertragsinhalt
Angebote erfolgen stets freibleibend. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung. Mündliche oder schriftliche Zusagen unserer Mitarbeiter, die von der Auftragsbestätigung oder unseren Vertragsbedingungen abweichen oder die Vereinbarungen ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung unserer Organe oder Prokuristen in vertretungsberechtigter Zahl. Ansonsten haben unsere Vertreter und Mitarbeiter keine Befugnis, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen oder Sonderkonditionen zu gewähren.  


§ 4 Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Firmensitz und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Versandkosten trägt der Vertragspartner. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die Abnahme infolge eines Umstandes, den der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht umgehend bei Lieferung erfolgt, können wir nach unserer Wahl nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche mit Ablehnungsandrohung entweder die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.  


§ 5 Nichtlieferung oder Verzögerung der Lieferung
Bei Exklusivitätsdesigns erfolgt die Annahme des Auftrages unter der Bedingung, dass wir Ware in einer Stückzahl verkaufen, welche der Mindestmengen des von uns bei unseren Lieferanten abzunehmenden Leders entspricht.  Bei Auftreten von Fabrikationsfehlern in unserer eigenen Herstellung, bei dokumentierten Fehlern im Leder, die nicht dessen Natur entsprechen und wenn die bei uns vorhandenen Ledermengen nicht zur Herstellung der erforderlichen Stückzahl ausreichen, sind wir berechtigt, entsprechende Mindermengen zu liefern. Die Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten. Fälle höhere Gewalt und sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, entbinden uns von der Verpflichtung aus dem jeweiligen Liefervertrag, Hindernisse vorübergehender Natur nur auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Grund und die voraussichtliche Dauer der Behinderungen wird dem Vertragspartner mitgeteilt, wenn zu übersehen ist, dass etwaige Lieferfristen nicht einzuhalten sind. Nach Ablauf der Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt, uns schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Frist zugleich mit der Erklärung angedroht hat, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Fehlt eine derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, so werden wir nach Ablauf dieser Frist von der Verpflichtung der Lieferung frei, wenn wir während der Frist oder nach deren Ablauf den Vertragspartner zur Erklärung darüber auffordern, ob er Vertragserfüllung verlangen und dieser sich nicht unverzüglich geäußert. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Für Schadensersatz-Ansprüche gilt § 12.  


§ 6 Gewährleistungsansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail bei uns eingegangen ist. Geringfügige, insbesondere branchenübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung oder Verarbeitung bilden keine Beanstandung Grund. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Rückempfang der Ware verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens dieser Maßnahmen kann der Kunde eine Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Für alle sonstigen, dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Waren etwa zustehenden Schadensersatzansprüche haften wir nur nach Maßgabe von § 12. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Mangelfolgeschäden bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft, wenn die Zusicherung den Kunden gegen das Risiko solcher Schäden absichern sollte. Auch in diesem Fall haften wir nur für den typischen vorhersehbaren Schaden.


§ 7 Zahlung
Die Rechnung wird zum Tage der Absendung beziehungsweise der Bereitstellung der Waren ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung ohne Abzug. Soweit wir Preise in ausländischer Währung angegeben haben, sind wir berechtigt, diese im selben Verhältnis zu erhöhen, indem sich der amtliche Umrechnungskurs des zur ausländischen Währung gegenüber dem Datum der Auftragsbestätigung bis zur Lieferung zu unseren Ungunsten ändert. Bei Scheckzahlung ist das Datum der Einlösung der Schecks, bei Überweisung der Tag der Gutschrift auf unserem Konto massgebend.  


§ 8 Überschreitung von Zahlungsfristen
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen, insbesondere auch im Falle des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basissatz zu berechnen. Vor vollständiger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Wird nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt, so verlängern sich die Lieferfristen für alle anderen laufenden Aufträge, ohne dass es unserer Mitteilung bedarf, und die Zeit vom 31. Tage ab Rechnungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung des Kunden können wir die sofortige Zahlung unserer gesamten Forderungen, einschließlich etwaiger Forderungen aus umlaufenden Wechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarte Fälligkeit verlangen. Das gilt auch dann, wenn uns Umstände bekannt werden, die zu begründeten und erheblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann, wenn diese Umstände schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung und Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 2 Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere auch bei unberechtigter Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners.  


§ 9 Zahlungsweise
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, durch Scheck, Bank-, Giro-, oder Postüberweisung in Euro Währung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Vertragspartner sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.  Es sind keinerlei Abzüge am Rechnungsbetrag zulässig. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. So weit dies geschieht, hat der Vertragspartner die Bank-, Diskont- und Wechselspesen zu bezahlen.  


§ 10 Exklusivität
Eine Exklusivität hinsichtlich des Platzes sowie hinsichtlich Form, Dessin und Farbe wird dem Vertragspartner nicht eingeräumt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Der Vertragspartner ist jedoch nicht berechtigt, von uns gelieferte Ware anders als im ordnungsgemäßen Betrieb seines Einzelhandelsgeschäfts zu veräußern. Es ist insbesondere untersagt, unsere Ware an Personen oder Firmen abzugeben, die nicht Endverbraucher sind. Der Vertrieb über das Internet darf nur nach Absprache ausgeübt werden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe sämtlicher beim Vertragspartner noch vorhandener und von uns gelieferte Ware zu verlangen. Der Vertragspartner hat uns in diesem Falle auf Verlangen unverzüglich ein Verzeichnis dieser Ware zu übersenden. Es ist ihm untersagt, noch vorhandene auch aus anderen Verträgen mit uns stammende Ware nach Ausübung des Rücktrittsrechts zu veräußern. Daneben hat der Vertragspartner sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch seinen Verstoß gegen dieses Verbot entsteht. Wir sind berechtigt, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20 % unseres Verkaufspreises für die verbotswidrig veräußerte Ware beziehungsweise, wenn der Kunde seinen Mitteilungsblätter Rückgabepflicht nicht nachkommt, der noch vorhandenen Ware zu verlangen, der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. 


§ 11 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren (nachstehend Vorbehaltsware genannt) das Eigentum vor, bis der Kunde den Lieferpreis für die Vorbehaltsware und aus der Geschäftsverbindung mit uns gegebenenfalls beim Vertragsabschluss sonst bestehende oder danach entstehende Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gezahlt hat. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere auch Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns bei Pfändungen durch Dritte unverzüglich Mitteilung zu machen. Befindet sich der Vertragspartner uns gegenüber im Zahlungsverzug, so hat er uns auf Verlangen unverzüglich eine genaue Aufstellung über die noch in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware zu übersenden. Das gleiche gilt, sobald ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners beantragt ist. In diesem Falle hat er die entsprechende Aufstellung ohne Aufforderung sofort zu übersenden. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners die Befugnis zur Veräußerung der Vorbehaltsware aus sämtlichen mit uns abgeschlossenen Geschäften zu widerrufen. Diese Befugnis zur Veräußerung erlischt ohne weiteres bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird. Der Widerruf der Befugnis zur Veräußerung der Vorbehaltsware beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag. Ist auf die Vertragsbeziehungen ausnahmsweise ausländisches Recht anzuwenden und lässt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet jedoch dem Verkäufer, sich andere vergleichbare Rechte vorzubehalten, so sind wir berechtigt alle Rechte dieser Art auszuüben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Maßnahmen unsererseits mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentums oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand treffen wollen. 


§ 12 Haftung
Schadensersatz Ansprüche Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, Unmöglichkeit, mangelhafte Lieferung (mit Ausnahme von § 6 letzter Absatz), positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz) haften wir im Falle von einfacher Fahrlässigkeit nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung sowie bei einer etwaigen Haftung ohne Verschulden haften wir in jedem Falle nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter. Wir haften jedoch uneingeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen; dies gilt auch bei Verursachung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.  


§ 13 Erfassung von Kundendaten
Unsere Buchhaltung wird über eine EDV-Anlage geführt. In diesem Zusammenhang speichern wir die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten.    

Juli 2019  
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Gerichtsstand Hamburg